Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.05.1990

Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1990 - 3 StR 183/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3751
BGH, 06.06.1990 - 3 StR 183/90 (https://dejure.org/1990,3751)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1990 - 3 StR 183/90 (https://dejure.org/1990,3751)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1990 - 3 StR 183/90 (https://dejure.org/1990,3751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinterziehung von Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer - Einlösung von Kundenschecks auf Privatkonten - Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HFR 1991, 367
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1984 - 3 StR 315/84

    Straffreiheit bei Selbstanzeige in Fällen nicht angezeigter Lohnsteuererklärungen

    Auszug aus BGH, 06.06.1990 - 3 StR 183/90
    Ebensowenig ist eine wirksame Selbstanzeige dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte nicht selbst die Finanzbehörden unterrichtete; sondern die "Mitteilung" nur veranlaßte (vgl. BGH NStZ 1985, 126).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Auszug aus BGH, 06.06.1990 - 3 StR 183/90
    Die Offenbarung seiner jahrelangen Verfehlungen gegenüber seinem Anwalt und seinen Mitgesellschaftern machte diese nicht ohne weiteres zu tauglichen Tatentdeckern (vgl. BGHR AO § 371 II 2 Tatentdeckung 2).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

    Entscheidend ist, daß der Täter die Mitteilung veranlaßt hat (vgl. BGH wistra 1990, 308) und sie ihm deshalb zuzurechnen ist (vgl. Rüping aaO Rdn. 40).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 20/07

    Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden

    Zu § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO ist anerkannt, dass eine Tatentdeckung dann gegeben ist, wenn der Finanzbehörde tatsächliche Erkenntnisse in einem solchen Ausmaß vorliegen, dass bei vorläufiger Tatbewertung die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung angenommen werden können und deshalb eine strafrechtliche Verurteilung des Betroffenen wahrscheinlich ist (ständige BGH-Rechtsprechung; BGH-Urteil vom 27. April 1988 3 StR 55/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1989, 319; BGH-Beschlüsse vom 6. Juni 1990 3 StR 183/90, HFR 1991, 367, und vom 30. März 1993 5 StR 77/93, HFR 1994, 165, sowie in BFH/NV 2001, Beilage 1, 70).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Entscheidend ist, daß der Täter die Mitteilung veranlaßt hat (vgl. BGH wistra 1990, 308) und sie ihm deshalb zuzurechnen ist (vgl. Rüping aaO Rdn. 40).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1990 - 3 StR 55/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3364
BGH, 30.05.1990 - 3 StR 55/90 (https://dejure.org/1990,3364)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1990 - 3 StR 55/90 (https://dejure.org/1990,3364)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - 3 StR 55/90 (https://dejure.org/1990,3364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerhinterziehung bei Provisionszahlungen - Sinngehalt von Beweisanträgen - Anforderungen an Rechtsmissbrauch bei Zwischenschaltung von Basisgesellschaften

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HFR 1991, 367
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.07.1968 - I 121/64

    Steuerrechtliche Beurteilung sogenannter Basisgesellschaften

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - 3 StR 55/90
    Sie ist ertragssteuerlich so zu erfassen, wie eine nach Aufbau und wirtschaftlicher Stellung vergleichbare deutsche Gesellschaft (vgl. BFH BStBl II 1968, 695); die den unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern/Geschäftsführern gewährten - offenen oder verdeckten - Ausschüttungen unterliegen bei diesen der Einkommensteuer.
  • BFH, 21.10.1988 - III R 194/84

    Steuerumgehung - Ausländische Gesellschaft - Einschaltung einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - 3 StR 55/90
    Eines Rückgriffs auf § 42 AO bedarf es nicht, wenn die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts (§ 41 AO) vorliegen (BFH BStBl II 1989, 216).
  • BFH, 05.03.1986 - I R 201/82

    Rechtsmißbrauch - Zwischenschaltung von Basisgesellschaften - Niedrig besteuertes

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - 3 StR 55/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erfüllt die Zwischenschaltung von Basisgesellschaften im niedrig besteuernden Ausland den Tatbestand des Rechtsmißbrauchs, wenn für ihre Einschaltung wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen und wenn sie keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfalten (BFH BStBl II 1986, 496).
  • BFH, 29.07.1976 - VIII R 142/73

    Basisgesellschaft - Ausland - Tatbestand des Rechtsmißbrauchs - Sitz - Rechtsform

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - 3 StR 55/90
    In diesen Fällen scheidet eine steuerliche Anerkennung vor allem dann aus, wenn die Wahl des Sitzes und der Rechtsform nur mit der Absicht der Steuerersparnis zu erklären sind (BFH BStBl II 1977, 263).
  • BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung -

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - 3 StR 55/90
    Die Beweisbehauptung muß aber so ausgelegt werden, daß der volle Sinn des Antrags ausgeschöpft wird und die als wahr unterstellten Tatsachen in vollem Umfang ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfaßt werden (BGH NStZ 1982, 213; BGHR StPO § 244 III 2 Wahrunterstellung 4, 6; vgl. auch Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 90 f.).
  • BFH, 16.01.1976 - III R 92/74

    Errichtung von Basisgesellschaften - Ausland - Wirtschaftliche Gründe -

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - 3 StR 55/90
    Darüber hinaus ist stets sorgfältig zu prüfen, ob sich - unbeschadet des formellen ausländischen Verwaltungssitzes der Gesellschaft - die Geschäftsleitung im Sinne des § 10 AO im Inland befindet (vgl. BFH BStBl II 1976, 401).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 520/18

    Körperschaftsteuerhinterziehung und Gewerbesteuerhinterziehung durch Unterlassen

    Ist dies der Fall und geben die für die Gesellschaft Verantwortlichen (§§ 34 f. AO) keine Körperschaftsteuererklärung ab, kann dies ihre Strafbarkeit nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO begründen (BGH, Beschluss vom 30. Mai 1990 - 3 StR 55/90, wistra 1990, 307, 308).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Das Oberlandesgericht hat nicht gegen den Grundsatz verstoßen, daß die als wahr behandelten Tatsachen der Entscheidung dem Sinn und Zweck des jeweiligen Beweisantrags gemäß ohne jede Einengung und Verschiebung des Bedeutungsgehalts oder sonstige inhaltliche Änderung zugrunde gelegt werden müssen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 - Wahrunterstellung 4, 6, 18, 21; BGH NStZ 1982, 213; Herdegen in KK-StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 91 und 92).
  • BGH, 23.11.1990 - 3 StR 376/90

    Vorliegen eines Betrugsvorsatzes - Anforderungen an die Feststellung einer

    Zum Hinterziehungsvorsatz bei der Umsatzsteuer für das Jahr 1984 weist der Senat vorsorglich auf den gegenüber der geschuldeten Umsatzsteuer höheren Vorsteuererstattungsanspruch hin, zur Frage der Einschaltung einer ausländischen Kapitalgesellschaft auf die Senatsentscheidung in BGHR AO § 42 Basisgesellschaft 1.
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